Die Besoldung der Beamten in Berlin ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen. Rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen der Berliner Landesbeamten seien von 2008 bis 2020 mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, teilte das Gericht mit. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Konkret kritisierte das Gericht, dass das Land gegen das Alimentationsprinzip verstoßen habe: Eine Art staatliche Fürsorgepflicht, wonach der Staat seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen Unterhalt gewähren muss, der ihrem Amt angemessen ist. Das war in Berlin dem Beschluss zufolge nicht der Fall.
Im Vorfeld hatten sieben Beamtinnen und Beamte aus Berlin geklagt, die ihre Besoldung als nicht dem Amt angemessen empfunden hatten. Sowohl ihre Widersprüche als auch ihre Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin blieben erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte daraufhin dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung der Gruppen A 7, A 8 und A 9, A10 und A11 im Land Berlin mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen ist.
Auch aus anderen Ländern gibt es Fragen
Seit Jahren gibt es in vielen Bundesländern Streit um die Höhe der Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2015 in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsangemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen.
In seinem Urteil wies das Gericht darauf hin, dass die Besoldung dieses Mindestniveau nur in Ausnahmefällen unterschreiten dürfe. Auch müsse die Besoldung der “Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards” entsprechen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft unter anderem Beamte der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern das Bundesverfassungsgericht gefragt haben, wie die Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern zu bewerten sei. Erst vor wenigen Tagen war eine solche Anfrage vom schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht eingegangen.
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